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   BGH, 29.03.1994 - XI ZR 131/93   

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https://dejure.org/1994,4457
BGH, 29.03.1994 - XI ZR 131/93 (https://dejure.org/1994,4457)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1994 - XI ZR 131/93 (https://dejure.org/1994,4457)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1994 - XI ZR 131/93 (https://dejure.org/1994,4457)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Scheckhingabe zur Zahlung auf fällig gewordene Raten aus einem Leasingvertrag - Scheckbestätigung als Scheckeinlösungsgarantie - Wirklicher Wille für eine Garantiehaftung in Form einer Scheckeinlösungszusage erforderlich

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2236 (Ls.)
  • NJW-RR 1994, 821
  • WM 1994, 884
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.02.1990 - XI ZR 47/89

    Haftung der bezogenen Bank aus einer Scheckeinlösungszusage

    Auszug aus BGH, 29.03.1994 - XI ZR 131/93
    Es ist dessen Sache, der bezogenen Bank unmißverständlich zu sagen, ob eine echte Scheckeinlösungszusage verlangt wird (vgl. Senatsurteil BGHZ 110, 263, 265).
  • BGH, 24.03.1980 - II ZR 188/79

    Scheckeinlösungszusage der bezogenen Bank

    Auszug aus BGH, 29.03.1994 - XI ZR 131/93
    Wenn die Beklagte die Einlösung "unter banküblichem Vorbehalt" bestätigt, so könnte allerdings die Annahme naheliegen, daß sie sich damit nicht lediglich die Prüfung der Scheckförmlichkeiten vorbehalten wollte (vgl. hierzu BGHZ 77, 50, 52), da sie bei Abgabe dieser Erklärung den vollständig ausgefüllten Scheck in Händen hielt und ihn mithin überprüfen konnte.
  • BGH, 14.03.1995 - XI ZR 188/94

    Umfang und Wirkung der Garantieerklärung beim Scheckinkasso

    Die Rechtsprechung des Senats zur Scheckeinlösungsgarantie der bezogenen Bank (BGHZ 110, 263, 265 f.; Senatsurteil vom 29. März 1994 - XI ZR 131/93, WM 1994, 884, 885), auf die sich die Revision zu stützen versucht, ist nicht einschlägig.
  • OLG Hamm, 26.09.2000 - 28 U 50/00
    Ferner hatte die Klägerin auch keine Veranlassung zu der Annahme, daß der Beklagte ohne ein besonderes, ihm erkennbares Interesse der Klägerin und ohne ihr ausdrückliches Verlangen (vgl. insoweit zur Scheckeinlösungsgarantie durch Banken: BGH in NJW 1997, 2112 [2113]; NJW-RR 1994, 821) von sich aus eine, zudem noch verschuldensunabhängige, Gewähr für die Aushändigung der Bürgschaftsurkunde und das Zustandekommen des Bürgschaftsvertrages übernehmen wollte.
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